Willkommen bei den Faschingsfreunden Tettenweis!

Die Faschingsfreunde Tettenweis e.V. begrüßen euch auf unserer Homepage. Ihr findet hier aktuelle Informationen und Bilder zu unseren Veranstaltungen und könnt euch über das Onlineformular oder der PDF Datei zum Tettenweiser Nachtfaschingszug anmelden.

Faschingssauftakt am 11.11.2025



Nachtfaschingszug, 28.02.2025       17 Uhr


Teilnahme-Meldung zum Tettenweiser Nachtfaschingszug

Download
Anmeldeformular und Hinweise zur Durchführung und der Teilnahme am Tettenweiser Faschingsumzug
Das folgende Anmeldeformular bitte sorgfältig ausfüllen und per Fax an den Zugorganisator der Faschingsfreunde Tettenweis e.V. Herrn Erwin Stadler (Faxnr.: 03222 6824417oder Email: info@faschingsfreunde-tettenweis.de) senden.
Allgemeine_Anordnungen_Faschingsumzug-Te
Adobe Acrobat Dokument 116.8 KB

Zughinweise

1. Aufstellungsort
Aufstellungsort der Mottowägen für den Faschingsumzug ist der Ortseingang Tettenweis auf Höhe der Firma Harbeck Metallbau GmbH.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Es dürfen nur zugelassene oder von der Zulassung befreite, verkehrssichere Fahrzeuge, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die den besonderen Anforderungen des Umzuges entsprechen eingesetzt werden. Jede Gruppe trägt Verantwortung für ihr Fahrzeug.
3. Technische Voraussetzungen
Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen müssen während der An- und Abfahrt vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.
Anhänger dürfen nur hinter solchen Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind, insbesondere ist auf die zulässige Anhänge- und Stützlast zu achten.
Zur Verbindung von Fahrzeugen dürfen nur Verbindungseinrichtungen in amtlich genehmigter Bauart verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer Betriebs- und Feststellbremse ausgerüstet sein.
Der Halter sowie der Führer des Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten oder Veränderungen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Bedienfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Fahrzeuge mit hydraulisch schwenkbaren Vorrichtungen, welche über die Außenmaße des Fahrzeugs hinaus gehen, sind nicht gestattet.
Frontlader sind gegen plötzlichen Druckverlust abzustützen, eine Personenbeförderung im Frontlader ist nicht gestattet.
4. Abmaße der Fahrzeuge
Die Gesamthöhe darf 4 m, die Gesamtbreite darf 3 m nicht überschreiten. Die Länge darf über die jeweils gesetzlichen Abmaße (18 m) nicht hinausgehen.