1. Aufstellungsort
Aufstellungsort der Mottowägen für den Faschingsumzug ist der Ortseingang Tettenweis auf Höhe der Firma Harbeck Metallbau GmbH.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Es dürfen nur zugelassene oder von der Zulassung befreite, verkehrssichere Fahrzeuge, die der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die den besonderen Anforderungen des Umzuges entsprechen
eingesetzt werden. Jede Gruppe trägt Verantwortung für ihr Fahrzeug.
3. Technische Voraussetzungen
Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen müssen während der An- und Abfahrt vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.
Anhänger dürfen nur hinter solchen Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind, insbesondere ist auf die zulässige Anhänge- und Stützlast zu achten.
Zur Verbindung von Fahrzeugen dürfen nur Verbindungseinrichtungen in amtlich genehmigter Bauart verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer Betriebs- und Feststellbremse ausgerüstet
sein.
Der Halter sowie der Führer des Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten oder Veränderungen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die
Bedienfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Fahrzeuge mit hydraulisch schwenkbaren Vorrichtungen, welche über die Außenmaße des Fahrzeugs hinaus gehen, sind nicht gestattet.
Frontlader sind gegen plötzlichen Druckverlust abzustützen, eine Personenbeförderung im Frontlader ist nicht gestattet.
4. Abmaße der Fahrzeuge
Die Gesamthöhe darf 4 m, die Gesamtbreite darf 3 m nicht überschreiten. Die Länge darf über die jeweils gesetzlichen Abmaße (18 m) nicht hinausgehen.